Allgemeine Geschäftsbedingungen

DAS KLEINGEDRUCKTE

I.  Allgemeines

1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die von Winterfeldt PHOTOGRAPHY, Inhaberin Janine Nemitz  (nachfolgend "Fotograf/in" genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

3.  Sie gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald ein Fotoshooting-Termin vom Auftraggeber per Email bestätigt wurde.  
4. Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

5. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).
6. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

7. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.
8. Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.
9. Bewirtung: Gibt es eine Bewirtung für die Gäste bei der Hochzeit, muss der Fotograf mit bewirtet werden. Dies gilt auch für Getränke.


II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern zu. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (digitale Dateien, Papierbilder, Leinwände usw.).

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 

3.  Die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst an den Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.

5. Die Originaldateien verbleiben beim Fotografen und werden nicht herausgegeben.

 

III. Honorare, Umsatzsteuer, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Fahrtkosten, Fahrtaufwandskosten, Verlängerung der Shootingdauer, zusätzliche Bilddateien) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen. 
2. Gegenüber dem Auftraggeber weist der Fotograf das Honorar aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 UStG ohne Mehrwertsteuer aus.

2. Der Fotograf ist berechtigt, 14 Tage nach dem Fotoshooting abzurechnen. Die Rechnung ist dann innerhalb von 14 Tagen vom Auftraggeber zu begleichen. Zu zahlen ist per Überweisung auf das vom Fotografen in der Rechnung angegebene Geschäftskonto. 

3. Ab dem 15. Tag nach Rechnungsstellung und Nichtüberweisung kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. 

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum des Fotografen und werden nicht an den Auftraggeber übergeben. 

5. Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin/der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand mit 249 Euro / Sunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.
6. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 40% des gebuchten Paketes in Höhe der Anzahlung einbehalten (bis zu 3 Monate vor dem Termin, danach fallen die ganzen 100% an). Bei sämtlichen anderen Shootings werden 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

IV. Reklamation

1.  Reklamationen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lichtbilder zu erheben. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. 

2.  Ausdrucke oder Leinwände können Farbdifferenzen gegenüber der digitalen Dateien aufweisen. Dies sind keine Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
3. Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
4. Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Kunden am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin/des Fotografen. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
5. Im Dienstleistungsumfang kann eine ausgewählte Anzahl an Bildern enthalten sein, die ein natürliche & authentische Feinretusche erhalten. Dies erfolgt im Rahmen der natürlichen Retuschierarbeiten (z.b. Augenaufhellen, Hautretusche und Zähne aufhellen . Nicht enthalten sind jegliche Fotomontagearbeiten oder besondere Fotoretusche. Auf Wunsch kann ein Drittdienstleister mit einem zusätzlichen Entgelt (nach vorheriger Absprache) beauftragt werden. 

V. Haftung / Gefahrübergang

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Fotografin/der Fotograf in demselben Umfang.
2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

3. Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Fotografin/ der Fotograf nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin/ den Fotografen für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin/ der Fotograf nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin/ der Fotograf wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr unmittelbar erstatten und sich dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

4. Bei einem Verlust oder der Beschädigung digitalen Dateien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen.  

5. Der Fotograf bewahrt die in der Online-Galerie zur Verfügung gestellten Lichtbildnisse 6 Monate auf einem Speichermedium auf. Er ist berechtigt, diese nach einem halben Jahr zu vernichten. Innerhalb des halben Jahres kann der Fotograf dem Auftraggeber entweder die Online-Galerie oder die bereits gekauften Fotos erneut zur Verfügung stellen.

VI. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte 

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch.

2. Der Fotografin/dem Fotografen stehen die Urheberrechte an den von ihr/ihm angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.

3. Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin/dem Fotografen angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.

4. Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin/ des Fotografen. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.

5. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

6. Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken durch die Auftraggeber ist mind. einmalig ein Verweis auf die Website www.winterfeldt-photography.de zu platzieren. Der Urheber Winterfeldt PHOTOGRAPHY ist zu nennen.

7. Den Auftraggebern sind die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von der Fotografin/dem Fotografen übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

VII. Rechte am eigenen Bild / Einräumung Veröffentlichungsrechte

1. Für die Fotografin/ den Fotografen ist es wichtig, Bilder von zu veröffentlichen, um andere Kunden von der Qualität ihrer/seiner Arbeit überzeugen zu können. Der Auftraggeber erklärt in der Shootingvereinbarung bzw. im Vertrag, ob sie mit einer Veröffentlichung der, bei dem Fotoshooting oder der Hochzeit entstandenen, Aufnahmen durch die Fotografin/den Fotografen sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin/des Fotografen einverstanden sind. Die Fotografin/ der Fotograf darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografin/den Fotografen dient.

2. Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografin/dem Fotografen vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.

3. Bei Einräumung von Veröffentlichungsrechten gewährt der Auftraggeber dem Fotograf uneingeschränkte Nutzung der Fotodateien für deren Werbemaßnahmen (Website, Eigenwerbung, Social-Media-Kanäle). Im Vertrag trifft der Auftraggeber mittels Häkchen Setzung hierfür seine Entscheidung.
4. Die Einräumung von Veröffentlichungsrechten durch die Auftraggeber kann jederzeit widerrufen werden. 

VIII. Stornierung, Ausfallhonorar

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist der Fotograf berechtigt, das Honorar zu erhöhen, und zwar je halbe Stunde 35,- €. Der Fotograf wird dieses mit dem Auftraggeber absprechen und sich dieses handschriftlich im Vertrag vom Auftraggeber bestätigen lassen.

2. Muss der Auftraggeber aufgrund von Krankheit den Auftrag stornieren, hat er dem Fotografen dieses spätestens zwei Stunden vor dem Fotoshootingtermin per Email oder WhatsApp mitzuteilen. Es wird ein Ausweichtermin angeboten. Sollte der Auftraggeber den Termin nicht absagen, wird eine Ausfallgebühr von 50,- € und ggf. Fahrt- und Fahrtaufwandskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ein Ausweichtermin wird nicht mehr angeboten.

3. Muss seitens des Fotografen der Auftrag aufgrund von Krankheit oder drastischer Wetterbedingungen wie Glatteis storniert werden, so teilt er dieses dem Auftraggeber spätestens zwei Stunden vor dem Fotoshootingtermin per Telefon, Email oder WhatsApp mit und bietet unverzüglich einen Ausweichtermin an. Als Entschädigung erhält der Auftraggeber zwei Lichtbilder zusätzlich zum gebuchten Paket dazu.
4. Ausfall des Fotografen bei der Hochzeit: Fällt der Fotograf aus gesundheitlichen Gründen für die Hochzeit aus, wird der Fotograf sich um adäquaten Ersatz bemühen und diesen Ersatz auch bezahlen. Sollte kein Ersatz zu finden sein, wird das Geld in voller Höhe zurückerstattet.

IX. Datenschutz

1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
2. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten wie Name, Email-Adresse, Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers werden gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

X. Widerrufsrecht

1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

3. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

XI. Übermittlung der Lichtbilder

1. Nach Vorauswahl stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine Auswahl von Bilddateien in einer Online-Galerie (z.B. bei "Picdrop") für 14 Tage zur Verfügung. In der Online-Galerie kann sich der Auftraggeber mindestens die in dem Vertrag genannten Anzahl der Bilder aussuchen. 

2.  Auch die ausgewählten und bearbeiteten Lichtbilder werden dem Auftraggeber über die Online-Plattform (z.B. "Picdrop") zur Verfügung gestellt. Sollte eine andere oder zusätzliche Bereitstellung der Lichtbilder seitens des Auftraggebers gewünscht sein, so fallen für die Bereitstellung eines USB-Sticks zusätzlich 25,- € an. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte

USB-Sticks können aus Sicherheitsgründen nicht bespielt werden.

3.  Die Online-Galerie mit den bearbeiteten Lichtbildern wird dem Auftraggeber vier Wochen zur Verfügung gestellt. Danach wird die Galerie automatisch gelöscht. Innerhalb dieser Zeit hat er die Lichtbilder herunterzuladen. Es wird der Download auf einem PC empfohlen. 

  

XII. Schlussbestimmungen
Die AGB gelten ab dem 01.01.2023.